Deutscher Verfassungsgerichtshof kippt die sog. Vorratsdatenspeicherung
Die sog. Vorratsdatenspeicherung (verdachtlose Aufzeichnung von Verbindungsdaten) wurde in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Jedoch wurde die Angelegenheit weder an den EU-Gerichtshof weitergereicht noch als grundsätzlich verfassungswidrig erklärt.
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Damit wurden nach Bulgarien und Rumänien bereits in 3 Staaten der EU die Regierungen gestoppt.
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