Österreichischer Nationalrat beschließt die VDS!
Am 28.4.2011 wurde im Laufe des Tages vom Parlament die verdachtlose Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten, den sog. Vorratsdaten, beschlossen. Die offizielle Bezeichnung Vorratsdatenspeicherung (VDS) stellt die Übersetzung des ursprünglichen Begriffs der “data retention” dar — was vielmehr als “Datenverhaltung” zu bezeichnen wäre.
Die Umsetzungsfrist ist mit 1.April 2012 festgesetzt.
Gesetzesinhalt:
Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003
Hallo,
verfolge das Thema schon seit Jahren hier in Deutschland und bin froh das es bei uns bisher nicht in solch einem Umfang umgesetzt werden soll.
Dank der momentanen Justizministerin Leuthäuser, Schäuble der dieses Gesetz durchpauken wollte ist damit zum Glück gescheitert.