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	<title>Freiheit statt Angst Österreich &#187; Nein zur VDS</title>
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	<description>Initiative für den Erhalt der Privatsphäre in Österreich</description>
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		<title>Österreichischer Nationalrat beschließt die VDS!</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/929/osterreichischer-nationalrat-beschliest-die-vds/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 08:12:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerinitiative]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 28.4.2011 wurde im Laufe des Tages vom Parlament die verdachtlose Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten, den sog. Vorratsdaten, beschlossen. Die offizielle Bezeichnung Vorratsdatenspeicherung (VDS) stellt die Übersetzung des ursprünglichen Begriffs der &#8220;data retention&#8221; dar &#8212; was vielmehr als &#8220;Datenverhaltung&#8221; zu bezeichnen wäre. Die Umsetzungsfrist ist mit 1.April 2012 festgesetzt. Gesetzesinhalt: Telekommunikationsgesetz 2003 &#8211; TKG 2003]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am <strong>28.4.2011</strong> wurde im Laufe des Tages vom Parlament die verdachtlose Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten, den sog. <em>Vorratsdaten</em>,  beschlossen. Die offizielle Bezeichnung <em>Vorratsdatenspeicherung (VDS) </em> stellt die Übersetzung des ursprünglichen Begriffs der &#8220;data retention&#8221; dar &#8212; was vielmehr als <em>&#8220;Datenverhaltung&#8221;</em> zu bezeichnen wäre.<br />
Die Umsetzungsfrist ist mit 1.April 2012 festgesetzt.</p>
<p>Gesetzesinhalt:<br />
<a href="http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01074/index.shtml" target="_blank"> Telekommunikationsgesetz 2003 &#8211; TKG 2003 </a></p>
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		<title>Demos gegen den Abbau von Grundrechten  durch die kommende VDS, 21.April 2011</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/933/21-4-demos-gegen-den-abbau-von-grundrechten-durch-die-kommende-vds/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/933/21-4-demos-gegen-den-abbau-von-grundrechten-durch-die-kommende-vds/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Apr 2011 05:56:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Österreich steht Ende April vor der Einführung der VDS, der verdachtlosen Verbindungsdatenaufzeichnung &#8212; behübschend Vorratsdatenspeicherung genannt. In den letzten Tagen des April (28./29.4.2011) soll im Parlament die übers Ziel schießende Umsetzung der EU-Richtlinie zur sog. &#8220;data retention&#8221; nun doch kommen. Am Nachmittag des 21.4. fanden Demonstrationen aus Protest gegen die schwerwiegende Gefährdung für unsere  Gesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Österreich steht Ende April vor der Einführung der VDS, der verdachtlosen Verbindungsdatenaufzeichnung &#8212; behübschend Vorratsdatenspeicherung genannt. In den letzten Tagen des April (28./29.4.2011) soll im Parlament die übers Ziel schießende Umsetzung der EU-Richtlinie zur sog. &#8220;data retention&#8221; nun doch kommen.</p>
<p>Am Nachmittag des 21.4. fanden Demonstrationen aus Protest gegen die schwerwiegende Gefährdung für unsere  Gesellschaft (durch Abbau der Unschuldsvermutung u.a.)  in <a href="http://www.gegenvds.at/demos/graz"> Graz (Demoseite)</a>  und <a href="http://www.gegenvds.at/demos/linz"> Linz (Demoseite)</a> statt. Der Widerstand gegen diese verdachtlose und flächendeckende Überwachung beginnt sich auszubreiten.</p>
<p>(Wir von FsA in Wien sind besonders erfreut, daß ehemalige Mitstreiter sich an den Aktivitäten beteiligten. Es fehlt noch, daß wir in Wien endlich nachziehen &#8212; wir arbeiten daran, jedoch brauchen wir mehr Leute. 8-]  )</p>
<p><a href="http://futurezone.at/netzpolitik/2768-staat-behandelt-buerger-wie-terroristen.php"> Meldung in der Futurezone vom Vortag</a></p>
<p>Hintergrundinfo von EDRi: <a href="http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf"> Bericht zum Evaluationsergebnis der EU vom 18.4.2011</a></p>
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		<item>
		<title>Nachlese: Demo vom 25.Oktober 2010</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/878/fazit-demo-25-oktober-2010/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/878/fazit-demo-25-oktober-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 07:38:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei trübem Wetter fanden sich 20-30 Leute zusammen, um mit einer überdimensionalen Kameraattrappe vom Schwedenplatz in Richtung Rabenhof zu wandern. Zusammen mit einem kurzen Zwischenaufenthalt vor dem Ministerium BMVIT, welches für die Umsetzung der verdachtlosen Speicherung von Verbindungsdaten zuständig ist, gab es am K.-Nagl-Platz wirklich gute Reden (leider vor um so schütterer Kulisse mit leichtem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei trübem Wetter fanden sich  20-30 Leute zusammen, um mit einer überdimensionalen Kameraattrappe vom Schwedenplatz in Richtung Rabenhof zu wandern.<br />
Zusammen mit einem kurzen Zwischenaufenthalt vor dem Ministerium BMVIT, welches für die Umsetzung der verdachtlosen Speicherung von Verbindungsdaten zuständig ist, gab es am K.-Nagl-Platz wirklich gute Reden (leider vor um so schütterer Kulisse mit leichtem Nieselregen &#8212; passend zum Thema).</p>
<p>Vom Anfang der Schlußkundgebung existiert ein Mitschnitt auf Radio Netwatcher (erste 3 Reden: K. Werner-Lobo von den Grünen, H.-J. Fuchs vom Hausärzteverband, H. Schröder von der SLP).<br />
<a href="http://sendungsarchiv.o94.at/get.php/094pr4798"  target="_blank"> Audiodateien hiervon</a>.</p>
<p>Der Text von  <a href="http://www.freiheit-statt-angst.org/wp-content/uploads/2010/11/FnF_Demo2010_Demotext.pdf"  target="_blank">Hr. Zegers (ARGE Daten) Grußbotschaft </a> wurde von  <a href="http://www.betty-baloo.com"  target="_blank">Betty Baloo</a> verlesen.</p>
<p>Weiteres bitte auf der <a href="http://www.freiheit-statt-angst.org/bba-2010"  target="_blank"> Demoseite</a> suchen.</p>
<p>Mitschnitt als auch Zusammenfassung der Big Brother Awards gibt es bei Radio Orange 94 auf  <a href="http://sendungsarchiv.o94.at/showSeries.php/094se14"  target="_blank"> Demoseite</a> Netwatcher </a>  zum Runterladen.</p>
<p>()</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Demo, 25.Oktober 2010</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/708/aufruf-zur-demo-25-oktober-2010/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/708/aufruf-zur-demo-25-oktober-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 03:30:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=708</guid>
		<description><![CDATA[Demonstration zum Tag der Big Brother Awards in Österreich Datum: 25.Oktober 2010 16.00 Treffen am Schwedenplatz 16.30 Beginn der Demo &#8220;Freiheitsmarsch&#8221; 18.00 Geplante Ankunft und 18.30 Kundgebung in der Rabengasse (vor dem Rabenhof) 19.30 Ende (20 Uhr Beginn der Big Brother Awards) In Zeiten von elektronischer Kommunikation und Überwachung ist die Menschenwürde gefährdeter als jemals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Demonstration zum Tag der Big Brother Awards in Österreich</p>
<p>Datum: 25.Oktober 2010<br />
16.00 Treffen am Schwedenplatz<br />
16.30 Beginn der Demo &#8220;Freiheitsmarsch&#8221;<br />
18.00 Geplante Ankunft und<br />
18.30 Kundgebung in der Rabengasse<br />
(vor dem Rabenhof)<br />
19.30 Ende</p>
<p>(20 Uhr Beginn der Big Brother Awards)</p>
<p>In Zeiten von elektronischer Kommunikation und Überwachung ist die Menschenwürde gefährdeter als jemals zuvor. Vorratsdatenspeicherung (verdachtlose Aufzeichnung von Verbindungsdaten), Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, Videoüberwachung und weitere Maßnahmen bedrohen unsere Grundrechte und Privatsphäre in massivster Weise. Ein würdevolles Leben ist nur möglich, wenn wir uns auf Privatsphäre, vertrauliche Kommunikation und unzensierten Zugang zu Information verlassen können und die Übersicht sowie Kontrolle über für uns wichtige Information behalten.</p>
<p>Diese Freiheiten müssen wir selbst verteidigen und verbessern, denn andere werden es nicht für uns tun. Deshalb rufen wir anlässlich der Big Brother Awards am 25.~Oktober 2010 16 Uhr zum Freiheitsmarsch vom Schwedenplatz bis vor den Rabenhof mit einer Abschlusskund-gebung auf.</p>
<p><a href="http://www.freiheit-statt-angst.org/bba-2010">Zur Demoseite</a> </p>
<p><FONT SIZE=1><br />
(Korrektur: 4.10.2010)<br />
</FONT></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Forderungen &#8211; Freedom not Fear 2010</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/690/forderungen2010/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/690/forderungen2010/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 12 Sep 2010 04:36:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=690</guid>
		<description><![CDATA[Aus Anlass des internationalen Tages gegen den Überwachungswahn vom 11.9.2010 verkünden wir unsere wichtigsten Forderungen zu dessen Eindämmung im Zeitalter der Informationstechnologie. Vorratsdatenspeicherung, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, Videoüberwachung und weitere Maßnahmen bedrohen unsere Grundrechte und Privatsphäre in massivster Weise. Ein würdevolles Leben ist nur möglich, wenn wir Privatsphäre, vertrauliche Kommunikation, unzensierten Zugang zu Information und Übersicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus Anlass des internationalen Tages gegen den Überwachungswahn vom 11.9.2010 verkünden wir unsere wichtigsten Forderungen zu dessen Eindämmung im Zeitalter der Informationstechnologie.<br />
</strong><br />
Vorratsdatenspeicherung, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, Videoüberwachung und weitere Maßnahmen bedrohen unsere Grundrechte und Privatsphäre in massivster Weise. Ein würdevolles Leben ist nur möglich, wenn wir </p>
<ul>
<li>Privatsphäre,</li>
<li>vertrauliche Kommunikation,</li>
<li>unzensierten Zugang zu Information und </li>
<li>Übersicht sowie Kontrolle über für uns wichtige Information besitzen.</li>
</ul>
<p><br/></p>
<p><strong>FORDERUNGEN:</strong><br />
<OL><br />
<LI>Keine Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung</LI><br />
<LI>Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in der EU</LI><br />
<LI>Eind&#228;mmung und wirksame Kontrolle von Video&#252;berwachung</LI><br />
<LI>Keine Einf&#252;hrung von Websperren</LI><br />
<LI>Freier Zugang in ein freies und unzensiertes Internet</LI><br />
<LI>Keine systematische &#220;berwachung von Bankdatentransfers (SWIFT)&nbsp;&#8211; insbesondere durch Geheimdienste</LI><br />
<LI>Keine Biometrie in P&#228;ssen</LI><br />
<LI>Keine P&#228;sse mit RFID-Chips</LI><br />
<LI>Abschaffung der umfangreichen Bildungsevidenz</LI><br />
<LI>Stopp des ELGA-Projekts, dem zentralen Zugriff auf Gesundheits- und Krankendaten</LI><br />
<LI>Schluss mit der Gef&#228;hrdung von Patientenrechten und &#228;rztlicher Verschwiegenheitspflicht durch das Gesundheitstelematikgesetz</LI><br />
<LI>Keine Transparenzdatenbank oder andere Mechanismen mit Prangercharakter</LI><br />
<LI>Sicherheit vor dem Missbrauch von Gendaten und anderen biometrischen Daten</LI><br />
<LI>Keine automatische Fluggastdatenerfassung und -weitergabe</LI><br />
<LI>Keine zus&#228;tzliche &#220;berwachung durch E-Government</LI><br />
<LI>Keine heimliche Durchsuchung von Computern und Datentr&#228;gern</LI><br />
<LI>Eine digitale Menschenrechtscharta samt wirksamer Umsetzung</LI><br />
<LI>Informationsfreiheit statt APG&nbsp;&#8211; Recht auf Datenauskunft statt Recht auf Auskunftsverweigerung</LI><br />
<LI>Umkehr des Trends zum Abbau gerichtlicher Kontrolle</LI><br />
<LI>Aufnahme der Schulung von Grundrechten in den verpflichtenden Lehrplan von Schulen (und Bildungseinrichtungen)</LI><br />
<LI>Keine Kriminalisierung von politisch und kulturell kritischen<br />
Organisationen&nbsp;&#8211; Organisationsparagraphen wie 278ff StGB und ,,Terrorismuspr&#228;vention&#8221;</LI><br />
</OL></p>
<p><br/></p>
<hr/>
<br/><br />
Zusatz vom 14.9.2010:<br />
Die einleitenden Bemerkungen und die Forderungen betreffen auch DRM-Techniken, wie z.B. HD+/CI+, denn dabei handelt es sich auch um Anwendungen von Überwachungstechniken, welche zu einem mehr oder weniger großen Teil den selbständigen Zugang zu Information verhindern, der Zensur hierzu Vorschub leisten und in die Privatsphäre eingreifen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Absage, Demo 11.September 2010</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/658/absage-demo-11-september-2010/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/658/absage-demo-11-september-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 23:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Bekannmachung fällt uns nicht leicht, aber organisatorische Gründe zwingen uns zur kompletten Absage der geplanten Aktivitäten vom 11.September 2010 &#8212; wie im vormaligen Aufruf angekündigt. Es tut uns sehr leid, wenn wir falsche Hoffnungen weckten. Wir werden aber versuchen, diese Thematik mit verbesserter Vorbereitung nachzuholen. ()]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Bekannmachung fällt uns nicht leicht, aber organisatorische Gründe zwingen uns zur kompletten Absage der geplanten Aktivitäten vom 11.September 2010 &#8212; wie im <a href="http://www.freiheit-statt-angst.org/587/aufruf-zur-demo-11-september-2010" target="_blank">vormaligen Aufruf</a> angekündigt.</p>
<p>Es tut uns sehr leid, wenn wir  falsche Hoffnungen weckten. Wir werden aber versuchen, diese Thematik mit verbesserter Vorbereitung nachzuholen.<br />
()</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Demo, 11.September 2010</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/587/aufruf-zur-demo-11-september-2010/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/587/aufruf-zur-demo-11-september-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 05:09:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Bitte Achtgeben: Abgesagt! Demonstration zum internation(al)en Tag gegen den Überwachungswahn Datum: 11.September 2010 13.00 Treffen beim Burgtheater 13.30 Beginn Demomarsch 13.50 Flashmob vor Parlament 16.00 Kundgebung am Christian-Broda-Platz (innere Mariahilferstr., am Gürtel) 17.30 Ende In Zeiten von elektronischer Kommunikation und Überwachung ist die Menschenwürde gefährdeter als jemals zuvor. Vorratsdatenspeicherung, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, Videoüberwachung und weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bitte Achtgeben: Abgesagt!</strong></p>
<p>Demonstration zum internation(al)en Tag gegen den Überwachungswahn</p>
<p>Datum: 11.September 2010<br />
13.00 Treffen beim Burgtheater<br />
13.30 Beginn Demomarsch<br />
13.50 Flashmob vor Parlament<br />
16.00 Kundgebung am Christian-Broda-Platz<br />
(innere Mariahilferstr., am  Gürtel)<br />
17.30 Ende</p>
<p>In Zeiten von elektronischer Kommunikation und Überwachung ist die Menschenwürde gefährdeter als jemals zuvor.<br />
Vorratsdatenspeicherung, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, Videoüberwachung und weitere Maßnahmen bedrohen unsere Grundrechte und Privatsphäre in massivster Weise. Ein würdevolles Leben ist nur möglich, wenn wir Privatsphäre, vertrauliche Kommunikation, unzensierten Zugang zu Information und Übersicht sowie Kontrolle über für uns wichtige Information besitzen.</p>
<p>Um diese Angriffe zu stoppen erfordert es die Mithilfe jedes einzelnen. Deshalb rufen wir am 11. September 2010 zu einer Demonstration gegen den Überwachungswahn und für Privatsphäre auf.</p>
<p><a href="http://www.freiheit-statt-angst.org/demo2010">Ausführlicheres in Kürze hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Heißer Sommer der Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/495/heiser-sommer-der-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/495/heiser-sommer-der-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 04:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[1) Neue Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung Ein neuer Entwurf zur verdachtlosen Speicherung von Verbindungsdaten liegt mittlerweile vor. Daß dieser zwar auf manchen Medienseiten und auch bei der Wirtschaftskammer zu finden ist, aber nicht auf den Webseiten des zuständigen Ministeriums spricht wohl für sich. Als eine der wichtigsten Änderungen kann die Ausnahme für Berufe mit Redaktions- oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1) Neue Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung</p>
<p>Ein neuer Entwurf zur verdachtlosen Speicherung von Verbindungsdaten liegt mittlerweile vor. Daß dieser zwar auf manchen Medienseiten und auch bei der Wirtschaftskammer zu finden ist, aber nicht auf den Webseiten des zuständigen Ministeriums spricht wohl für sich.<br />
Als eine der wichtigsten Änderungen kann die Ausnahme für Berufe mit Redaktions- oder speziellen Berufsgeheimnissen wie Ärzte, Rechtsvertretern, Journalisten als auch Seelsorgern gesehen werden. Hierzu soll eine zentrale Stelle zur Erfassung von deren Anschlüssen eingerichtet werden, was einem bedenklichen, zentralistischen Bürokratismus in die Hand spielt.</p>
<p>Weitere Information hierzu:<br />
<a href='http://futurezone.orf.at/stories/1655133'>Vorratsdatenspeicherung mit Ausnahmen (Futurezone des ORF)</a></p>
<p>Entwurf als PDF-Datei:<br />
<a href='http://static2.orf.at/vietnam2/files/futurezone/201030/tkg__2010_data-retention_124398.pdf'>von der Futurezone </a><br />
<a href='http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&#038;DocID=1316289&#038;ConID=494149&#038;StID=545624'>von der Wirtschaftskammer.</a><br />
<a href='http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml'>Der alte Entwurf mit einer Menge an Stellungnahmen.<br />
</a></p>
<p>&#8220;Freiheit statt Angst &#8211; Österreich&#8221;  ruft dazu auf,<br />
bei allen Änderungen nicht zu übersehen und auch möglichst kundzutun, daß diese Richtlinie nicht und niemals menschenrechts- oder verfassungskonform umsetzbar sein kann und wird!</p>
<p>2) Der EU-Gerichtshof verurteilt den Staat Österreich</p>
<p>Aufgrund der Nichtumsetzung der EU-Richtline zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten wurde der Staat Österreich von der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof verklagt. Mit dem Urteil C-189/09 vom Juli 2010 stellte der Gerichtshof fest, daß die Nichtumsetzung der Richtlinie einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt.  Somit ist zumindest der Weg für Strafzahlungen frei, was allerdings erst von weiteren Schritten der Kommission abhängt. Es könnte aber sein, daß der Gerichtshof aufgrund einer Entscheidung zu dem in Punkt 4 angeführten Streitfall dieses Urteil wieder stark relativieren oder sogar unwichtig machen könnte.</p>
<p><a href='http://http://futurezone.orf.at/stories/1655413'> Weiteres zum Urteil (Futurezone des ORF).<br />
</a><br />
<a href='http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&#038;newform=newform&#038;alljur=alljur&#038;jurcdj=jurcdj&#038;jurtpi=jurtpi&#038;jurtfp=jurtfp&#038;alldocrec=alldocrec&#038;docj=docj&#038;docor=docor&#038;docop=docop&#038;docav=docav&#038;docsom=docsom&#038;docinf=docinf&#038;alldocnorec=alldocnorec&#038;docnoj=docnoj&#038;docnoor=docnoor&#038;radtypeord=on&#038;typeord=ALL&#038;docnodecision=docnodecision&#038;allcommjo=allcommjo&#038;affint=affint&#038;affclose=affclose&#038;numaff=C-189/09&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100&#038;Submit=Suchen'> Das Urteil zu C-189/09</a></p>
<p>3)  Bericht der Artikel-29-Gruppe zur Vorratsdatenspeicherung</p>
<p>Die Datenschutzbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsländer sind in der sog. Artikel-29-Gruppe zusammengeschlossen, in der gemeinsame Treffen und Stellungnahmen zur EU-weiten Situation in Sachen Datenschutz und -sicherheit vorkommen. In einem Bericht von der Julimitte des Jahres wird die verdachtlose Verbindungsdatenaufzeichnung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Datenschutz analysiert.<br />
Die wichtigsten Ergebnisse sind:<br />
a) Die Implementation der Richtlinie geht mit einem dieser  innewohnenden hohem Risiko einher, welches entsprechende Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen stellt.  Hierbei sind sensible Informationen betroffen, wozu private<br />
 Meinungen Meinungen und Einstellungen gehören. Auch hierdurch  werden grundsätzliche Freiheiten und Rechte berührt &#8212; Meinungsfreiheit u.a.<br />
b) Es wird von einem Flickenteppich an Sicherheitsmaßnahmen gesprochen (&#8220;patchwork&#8221;).<br />
c) Definitionen und Klassifizierungen als auch Speicherdauern  zeigen ein sehr uneinheitliches Bild in der ganzen EU.<br />
 Lediglich bei den Telephoniedaten herrscht bessere Übereinstimmung.<br />
d) Bei der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten den Umfang  an Daten sehr eigenwillig und freizügig ausgelegt. Die verpflichteten  Datenarten sollten als erschöpfend und nicht als Mindestumfang  gesehen werden (S. 9).<br />
e) Sicherheitsmaßnahmen bleiben den IT-Unternehmen überlassen,  und sind entsprechend unterschiedlich vorhanden. Hierbei  werden öfters nur mangelhafte Vorkehrungen zum Umgang mit den<br />
 gespeicherten Daten getroffen. Auch die Übergabeprozeduren  von aufgezeichneten Daten lassen sehr zu wünschen übrig.<br />
f) Die Praxis des Auslagerns von Tätigkeiten zur Datenspeicherung  führt zu Zweifeln, ob die datenschutzrechtlichen  Anforderungen überhaupt  eingehalten werden.<br />
 Übrigens lieferten nur wenige Mitgliedsstaaten die vorgeschriebenen Statistiken in ausreichender Form.<br />
g) Aufgrund des Fehlens brauchbarer Statistiken wird die  Beurteilung, ob die Richtlinie die gesteckten Ziele  erreicht, so gut wie verhindert &#8212; die noch nicht ganz<br />
 abgelaufene Frist wird dies auch nicht mehr retten können.<br />
 Die Arbeitsgruppe liefert weiters Empfehlungen, womit der derzeit sehr uneinheitliche  Zustand verbessert werden soll &#8212; insbesondere sind dies  folgende Bereiche: Vereinheitlichung, Sicherheit der  Datenübertragung und Vereinheitlichung der Datenübergabe  sowie noch Auslagerung der Datenspeicherung.</p>
<p>In obrigkeitsstaatlicher Bravheit lassen die staatlich bestellten Datenschützer  grundlegende Kritik oder Begutachtung vermissen, daß diese Richtlinie nicht einfach nur mangelhaft (oder übers Ziel schießend) umgesetzt wurde, oder daß technische<br />
Verbesserungen schon genügen würden, sondern daß diese grundsätzlich den von der EU nach innen und außen vertretenen Grundwerten widerspricht!<br />
<a href='http://futurezone.orf.at/stories/1653580'> Weiteres zur Expertenmeinung (Futurezone des ORF).<br />
</a></p>
<p>4) Erste Bewertung der Vorratsdatenspeicherung in der EU  angelaufen </p>
<p>Als erste der regelmäßigen Fristen zur Beurteilung der Richtlinie (Data Retention; 2006/24/EG) zur verdachtlosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten liegt der 15.September 2010 vor. Hierzu sollen spezielle Statistiken von den jeweiligen Mitgliedsstaaten vorgelegt werden. Dies betrifft Verkehrs- und Standortdaten aus Kommunikationsnetzen. Es scheint ziemlich klar, daß die Ziele zur Harmonisierung des Binnenmarktes klar verfehlt wurden. Auch wenn hierbei die Menschenrechte massiv betroffen werden, stellt sich die offizielle EU (siehe zum ersten Verfahren <a href='http://www.contentandcarrier.eu/?p=348'> von Irland vs. EU zur VDS</a>, bzw. das Urteil zum ersten Verfahren <a href='http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=en&#038;newform=newform&#038;Submit=Submit&#038;docj=docj&#038;docnoj=docnoj&#038;typeord=ALL&#038;allcommjo=allcommjo&#038;affint=affint&#038;affclose=affclose&#038;numaff=c-301%2F06&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100'> C-301/06 von Irland</a>) auf den Standpunkt, daß zwar Kompetenzbereiche der &#8220;dritten Säule&#8221; (Justiz und Strafverfolgung)  der Union berührt werden, jedoch primär das Funktionieren des Binnenmarktes ihr Bestandteil sei. Offensichtlich wird den<br />
Grundsatzfragen ausgewichen so gut wie möglich &#8212; und dabei hat die Justiz bisher fleißig mitgeholfen. Es bleibt also abzuwarten, wie das neue Verfahren von Irland ausgehen wird, denn es behandelt nun dezidiert die Frage nach der Vereinbarkeit mit Grundrechten. </p>
<p><a href='http://futurezone.orf.at/stories/1653988'> Weiteres zur Problematik (Futurezone des ORF).<br />
</a></p>
<p>()</p>
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		<title>Ausschuß würgt Bürgerinitiative ab</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 02:09:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Murxus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerinitiative]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Bürgerinitiative gegen die verdachtlose Verbindungsdatenspeicherung, sog. &#8220;Vorratsdatenspeicherung&#8221;, wurde am 14.April vom Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt: unsere Initiative wird nicht an den zuständigen Fachausschuß weitergeleitet. Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit wurde gegen die Oppositionsparteien beschlossen, daß unsere Initiative lediglich zur Kenntnis genommen wird. Es gab nur ein kurzes Schreiben diesbezüglich an den Erstunterzeichner. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Bürgerinitiative gegen die verdachtlose Verbindungsdatenspeicherung, sog. &#8220;Vorratsdatenspeicherung&#8221;, wurde am 14.April vom Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt: unsere Initiative wird nicht an den zuständigen Fachausschuß weitergeleitet. Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit wurde gegen die Oppositionsparteien beschlossen, daß unsere Initiative lediglich zur Kenntnis genommen wird.<br />
Es gab nur ein kurzes Schreiben diesbezüglich an den Erstunterzeichner. Am 22.April wurde diese Vorgangsweise vom Parlament abgesegnet. Interessanterweise stimmte bei dieser Gelegenheit das BZÖ &#8212; anders als im Ausschuß &#8212; mit den Regierungsparteien.</p>
<p>Die Regierung zeigt also wenig Ambitionen, einen menschenrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Kurs zu korrigieren. Deshalb sind alle aufgerufen, mittels politischer Tätigkeit und/oder Wahlverhalten jene Parteien und Vereinigungen in die Schranken zu weisen, welche der Abschaffung der Unschuldsvermutung allzu aufgeschlossen gegenüberstehen. </p>
<p>Zur Nachlese:<br />
<a href="http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/BI/BI_00018/pmh.shtml"> Parlamentsseite: Bürgerinitiative betreffend &#8220;Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung&#8221;</a> </p>
<p>Für uns ist diese Angelegenheit damit alles andere als erledigt!</p>
<p>()</p>
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		<title>Petitionsausschuss behandelt gerade unsere Bürgerinitiative</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 12:02:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen im Parlament behandelt gerade in seiner 6. Sitzung unsere Bürgerinitiative. Es gibt auch einen interessanten Artikel auf orf.at dazu!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/AUS/NR/AUS/PB/XXIV.shtml" target="_blank">Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen</a> im Parlament behandelt gerade in seiner <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A-PB/A-PB_00001/pmh.shtml#S_006" target="_blank">6. Sitzung</a> unsere <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/BI/BI_00018/pmh.shtml" target="_blank">Bürgerinitiative</a>. Es gibt auch einen interessanten <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1636707/" target="_blank">Artikel auf orf.at</a> dazu!</p>
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		<title>Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/170/richtlinie-200624eg-uber-die-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Dec 2009 21:23:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Deutsche Übersetzung der umstrittenen Richtline um die sich alles dreht gibt es hier zum download: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Übersetzung der umstrittenen Richtline um die sich alles dreht gibt es hier zum download: <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf" target="_blank">http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf</a></p>
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		<title>Bolzmann Institut für Menschenrechte &#8211; Gesetzesentwurf</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/166/bolzmann-institut-fur-menschenrechte-gesetzesentwurf/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Dec 2009 21:09:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freiheit Statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=166</guid>
		<description><![CDATA[Im April 2009 hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) damit beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes auszuarbeiten, durch den die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie 2006/24/EG in Österreich umgesetzt werden soll. Seit Freitag den 20.11.2009 ist der Entwurf des BIM nun öffentlich als Ministerialentwurf in Begutachtung. Den genauen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im April 2009 hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) damit beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes auszuarbeiten, durch den die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie 2006/24/EG in Österreich umgesetzt werden soll. Seit Freitag den 20.11.2009 ist der Entwurf des BIM nun öffentlich als Ministerialentwurf in Begutachtung.</p>
<p>Den genauen Text und weitere Informationen findet man auf der Webseite des BIM: <a href="http://bim.lbg.ac.at/de/informationsgesellschaft/bimentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-begutachtung" target="_blank">http://bim.lbg.ac.at/de/informationsgesellschaft/bimentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-begutachtung</a></p>
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		<item>
		<title>Antwort auf &#8220;Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation&#8221; von Albert Steinhauser (Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher der Grünen)</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/145/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation-von-albert-steinhauser-nationalratsabgeordneter-und-justizsprecher-der-grunen/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/145/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation-von-albert-steinhauser-nationalratsabgeordneter-und-justizsprecher-der-grunen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 14:05:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=145</guid>
		<description><![CDATA[26.11.2009, 13:24 Uhr Re: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation Sehr geehrter Michael Postmann! Ich bin gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Falls sie Interesse haben, mehr dazu auf meinem Blog: http://albertsteinhauser.at/2009/11/23/vorratsdatenspeicherung-zuruck-an-den-absender/ MfG Albert Steinhauser Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher der Grünen Telefon: 0043 1 40110-6673 e-mail: albert.steinhauser@gruene.at homepage: http://www.albertsteinhauser.at/ Löwelstr.12/2. Stk., 1017 Wien]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>26.11.2009, 13:24 Uhr</p>
<h3><span id=":3bb">Re: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation</span></h3>
<p>Sehr geehrter Michael Postmann!</p>
<p>Ich bin gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.<br />
Falls sie Interesse haben, mehr dazu auf meinem Blog:<br />
<a href="http://albertsteinhauser.at/2009/11/23/vorratsdatenspeicherung-zuruck-an-den-absender/" target="_blank">http://albertsteinhauser.at/2009/11/23/vorratsdatenspeicherung-zuruck-an-den-absender/</a></p>
<p>MfG<br />
Albert Steinhauser</p>
<p>Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher der Grünen<br />
Telefon: 0043 1 40110-6673<br />
e-mail: <a href="mailto:albert.steinhauser@gruene.at" target="_blank">albert.steinhauser@gruene.at</a><br />
homepage: <a href="http://www.albertsteinhauser.at/%20" target="_blank">http://www.albertsteinhauser.at/ </a><br />
Löwelstr.12/2. Stk., 1017 Wien</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Antwort auf &#8220;Nein zur  Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation” von Claudia Schweiger (BZÖ)</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/124/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation%e2%80%9d-von-claudia-schweiger-bzo/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/124/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation%e2%80%9d-von-claudia-schweiger-bzo/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 13:54:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=124</guid>
		<description><![CDATA[25.11.2009, 14:15 AW: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation Sehr geehrter Herr Postmann, im Namen des BZÖ möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns gewandt haben. Richtlinien gehören in der EU zum sekundären Gemeinschaftsrecht und sind daher, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>25.11.2009, 14:15</p>
<h3 class="ha"><span id=":2jz" class="hP">AW: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation</span></h3>
<p>Sehr geehrter Herr Postmann,</p>
<p>im Namen des BZÖ möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken, dass Sie<br />
sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns gewandt haben.</p>
<p>Richtlinien gehören in der EU zum sekundären Gemeinschaftsrecht und sind<br />
daher, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie sind damit<br />
Grundsatzgesetzen vergleichbar, überlassen jedoch, zu ihrer Durchführung,<br />
den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel.<br />
Praxisbezogen sind allerdings die Richtlinien oft so detailliert formuliert,<br />
dass sie den Mitgliedstaaten eine nahezu wortgenaue Umsetzung nahelegen.</p>
<p>Mit Urteil vom 10. Februar 2009 in der Rechtssache C-301/06 hat der EuGH die<br />
Klage Irlands abgewiesen und somit die vom Eu-Parlament gewählte<br />
Rechtsgrundlage für die gegenständliche Richtlinie (RL 2006/24/EG)<br />
bestätigt.</p>
<p>Wie Sie sicher wissen, war Gegenstand des Verfahrens der Vorwurf der Wahl<br />
der falschen Rechtsgrundlage. Im folgenden ein Auszug aus dem Rundschreiben<br />
des Bundeskanzleramtes vom 18. März 2009 bezüglich des Urteils des EuGH vom<br />
10. Februar 2009 (abzurufen unter:<br />
<a href="http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185" target="_blank">http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185</a>).</p>
<p>&#8230;.Hauptgegenstand der Prüfung des EuGH ist damit die Frage, ob die<br />
Richtlinie angesichts ihres Ziels und Inhalts in den Anwendungsbereich von<br />
Art. 95 EG fällt. Dazu stützt sich der EuGH auf seine etablierte<br />
Rechtsprechung zum Anwendungsbereich von Art. 95 EG und stellt fest, dass<br />
die Annahme der Richtlinie auf der Grundlage von Art. 95 EG den darin<br />
festgesetzten Anforderungen entspricht.</p>
<p>Der EuGH geht davon aus, dass zwischen den nationalen Regelungen der<br />
Vorratsdatenspeicherung rechtliche und technische Unterschiede bestehen und<br />
die Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung erhebliche wirtschaftliche<br />
Auswirkungen für Diensteanbieter mit sich bringen. Solche Unterschiede<br />
können laut EuGH Behinderungen des freien Verkehrs elektronischer<br />
Kommunikationsdienste zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und folglich<br />
Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts für<br />
die elektronische Kommunikation schaffen. Vor diesem Hintergrund sei es<br />
gerechtfertigt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber das Ziel, das<br />
Funktionieren des Binnenmarktes zu schützen, durch den Erlass von<br />
Harmonisierungsvorschriften verfolgte.</p>
<p>&#8230;Dass Art. 95 EG die geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der<br />
Richtlinie sei, ergibt sich laut EuGH ferner aus dem materiellen Gehalt<br />
ihrer Bestimmungen. Diese beschränken sich nämlich im Wesentlichen auf die<br />
Tätigkeiten der Diensteanbieter. Im Einzelnen bezwecken sie die Angleichung<br />
der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die<br />
Vorratsspeicherungspflicht, die Kategorien der zu speichernden Daten, die<br />
Speicherungsfristen, den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die<br />
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie harmonisiert<br />
weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die nationalen<br />
Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austausches<br />
dieser Daten zwischen diesen Behörden.. Unter dem Punkt 4 &#8220;Bewertung und<br />
Schlussfolgerung&#8221; des Rundschreibens des Bundeskanzleramts, wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Frage eines möglichen Grundrechtsverstoßes im Urteil<br />
des EuGH ausdrücklich nicht erörtert wurde.</p>
<p>Mit einer einstweiligen Anordnung vom März 2008 hat das deutsche<br />
Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt. Die<br />
Datenspeicherung bleibt allerdings vorerst erlaubt, denn erst der Abruf der<br />
Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger.</p>
<p>Auszüge aus der Begründung des deutschen Bundsverfassungsgerichts: Die sechs<br />
Monate andauernde Möglichkeit des Zugriffs auf sämtliche durch eine<br />
Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstandenen Verkehrsdaten<br />
bedeutet eine erhebliche Gefährdung des in Art. 10 Abs. 1 GG verankerten<br />
Persönlichkeitsschutzes. &#8230;. Dieses Risiko konkretisiert sich im einzelnen<br />
Abruf, weist jedoch angesichts der flächendeckenden Erfassung des<br />
Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung weit über den Einzelfall hinaus<br />
und droht, die Unbefangenheit des Kommunikationsaustauschs und das Vertrauen<br />
in den Schutz der Unzugänglichkeit der Telekommunikationsanlagen insgesamt<br />
zu erschüttern.<br />
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr<br />
rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG.<br />
Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das<br />
Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu<br />
erlangen, gegebenenfalls sogar begrenzte Rückschlüsse auf die<br />
Gesprächsinhalte zu ziehen. Zudem weist ein Verkehrsdatenabruf eine<br />
erhebliche Streubreite auf, da er neben der Zielperson des<br />
Auskunftsersuchens notwendigerweise deren Kommunikationspartner erfasst,<br />
also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und<br />
den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben.<br />
Weiter werden in vielen Fällen die durch den Verkehrsdatenabruf erlangten<br />
Erkenntnisse die Grundlage für weitere Ermittlungsmaßnahmen bilden, die ohne<br />
diese Erkenntnisse nicht durchgeführt worden wären. Solche<br />
Ermittlungsmaßnahmen, beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen oder<br />
Überwachungen der Telekommunikation, können ihrerseits den Betroffenen<br />
erheblich belasten, ohne dass es darauf ankommt, ob sie den gegen ihn<br />
bestehenden Verdacht einer strafbaren Handlung erhärten oder widerlegen.<br />
Auch die darin liegenden Nachteile können im Anschluss an die<br />
Ermittlungsmaßnahme nicht mehr behoben werden.<br />
Für die österreichische Bundesverfassung ergeben sich aus dem Entscheid des<br />
EuGH vorerst keine Konsequenzen, denn erst mit der Umsetzung der Richtlinie<br />
kann sich der Verfassungsgerichtshof mit etwaigen Verfassungsbeschwerden<br />
befassen.</p>
<p>Das BZÖ ist der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Eingriff in<br />
bestehendes Recht handelt, genauer um einen Eingriff in die Privatsphäre<br />
gem. Art 8 EMRK. In das Privatleben eines Menschen wird eingegriffen, wenn<br />
Außenstehende sich Informationen aus diesem Bereich verschaffen. Das gilt<br />
für die erkennungsdienstliche Behandlung genauso wie für statistische<br />
Erfassungen, die jeweils nur bei entsprechendem öffentlichen Interesse und<br />
im Rahmen des Verhältnismäßigen zulässig sind . Nach der Meinung des BZÖ,<br />
sollte wenigstens bei der Umsetzung in nationales Recht, der<br />
Ausgestaltungrahmen der Norm voll ausgenutzt werden, um die Grundsätze des<br />
Datenschutzgesetzes nicht zu gefährden.</p>
<p>Ich hoffe, dass ich Ihnen bezüglich Ihres Schreibens helfen konnte und<br />
verbleibe im Namen von Klubobmann, Abg. z. NR Josef Bucher</p>
<p>mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Claudia Schweiger<br />
Klubobmann-Sekretariat<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<div id=":3cl">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Parlamentsklub des BZÖ<br />
Doblhoffgasse 3/2. Stock/TOP 6<br />
1017 Wien<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Tel:     ++43 (1) 40110-5670<br />
Fax:    ++43 (1) 40110-5598<br />
mobil: ++43 664/832 832 6<br />
mail: <a href="mailto:claudia.schweiger@parlament.gv.at">claudia.schweiger@parlament.gv.at</a><br />
web: <a href="http://www.bzoe.at/" target="_blank">www.bzoe.at</a></div>
<div id="_mcePaste" style="overflow: hidden; position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px;">
<p>Claudia Schweiger</p></div>
<p>Sehr geehrter Herr Postmann,</p>
<p>im Namen des BZÖ möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken, dass Sie<br />
sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns gewandt haben.</p>
<p>Richtlinien gehören in der EU zum sekundären Gemeinschaftsrecht und sind<br />
daher, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie sind damit<br />
Grundsatzgesetzen vergleichbar, überlassen jedoch, zu ihrer Durchführung,<br />
den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel.<br />
Praxisbezogen sind allerdings die Richtlinien oft so detailliert formuliert,<br />
dass sie den Mitgliedstaaten eine nahezu wortgenaue Umsetzung nahelegen.</p>
<p>Mit Urteil vom 10. Februar 2009 in der Rechtssache C-301/06 hat der EuGH die<br />
Klage Irlands abgewiesen und somit die vom Eu-Parlament gewählte<br />
Rechtsgrundlage für die gegenständliche Richtlinie (RL 2006/24/EG)<br />
bestätigt.</p>
<p>Wie Sie sicher wissen, war Gegenstand des Verfahrens der Vorwurf der Wahl<br />
der falschen Rechtsgrundlage. Im folgenden ein Auszug aus dem Rundschreiben<br />
des Bundeskanzleramtes vom 18. März 2009 bezüglich des Urteils des EuGH vom<br />
10. Februar 2009 (abzurufen unter:<br />
<a href="http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185" target="_blank">http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185</a>).</p>
<p>&#8230;.Hauptgegenstand der Prüfung des EuGH ist damit die Frage, ob die<br />
Richtlinie angesichts ihres Ziels und Inhalts in den Anwendungsbereich von<br />
Art. 95 EG fällt. Dazu stützt sich der EuGH auf seine etablierte<br />
Rechtsprechung zum Anwendungsbereich von Art. 95 EG und stellt fest, dass<br />
die Annahme der Richtlinie auf der Grundlage von Art. 95 EG den darin<br />
festgesetzten Anforderungen entspricht.</p>
<p>Der EuGH geht davon aus, dass zwischen den nationalen Regelungen der<br />
Vorratsdatenspeicherung rechtliche und technische Unterschiede bestehen und<br />
die Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung erhebliche wirtschaftliche<br />
Auswirkungen für Diensteanbieter mit sich bringen. Solche Unterschiede<br />
können laut EuGH Behinderungen des freien Verkehrs elektronischer<br />
Kommunikationsdienste zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und folglich<br />
Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts für<br />
die elektronische Kommunikation schaffen. Vor diesem Hintergrund sei es<br />
gerechtfertigt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber das Ziel, das<br />
Funktionieren des Binnenmarktes zu schützen, durch den Erlass von<br />
Harmonisierungsvorschriften verfolgte.</p>
<p>&#8230;Dass Art. 95 EG die geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der<br />
Richtlinie sei, ergibt sich laut EuGH ferner aus dem materiellen Gehalt<br />
ihrer Bestimmungen. Diese beschränken sich nämlich im Wesentlichen auf die<br />
Tätigkeiten der Diensteanbieter. Im Einzelnen bezwecken sie die Angleichung<br />
der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die<br />
Vorratsspeicherungspflicht, die Kategorien der zu speichernden Daten, die<br />
Speicherungsfristen, den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die<br />
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie harmonisiert<br />
weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die nationalen<br />
Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austausches<br />
dieser Daten zwischen diesen Behörden.. Unter dem Punkt 4 &#8220;Bewertung und<br />
Schlussfolgerung&#8221; des Rundschreibens des Bundeskanzleramts, wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Frage eines möglichen Grundrechtsverstoßes im Urteil<br />
des EuGH ausdrücklich nicht erörtert wurde.</p>
<p>Mit einer einstweiligen Anordnung vom März 2008 hat das deutsche<br />
Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt. Die<br />
Datenspeicherung bleibt allerdings vorerst erlaubt, denn erst der Abruf der<br />
Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger.</p>
<p>Auszüge aus der Begründung des deutschen Bundsverfassungsgerichts: Die sechs<br />
Monate andauernde Möglichkeit des Zugriffs auf sämtliche durch eine<br />
Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstandenen Verkehrsdaten<br />
bedeutet eine erhebliche Gefährdung des in Art. 10 Abs. 1 GG verankerten<br />
Persönlichkeitsschutzes. &#8230;. Dieses Risiko konkretisiert sich im einzelnen<br />
Abruf, weist jedoch angesichts der flächendeckenden Erfassung des<br />
Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung weit über den Einzelfall hinaus<br />
und droht, die Unbefangenheit des Kommunikationsaustauschs und das Vertrauen<br />
in den Schutz der Unzugänglichkeit der Telekommunikationsanlagen insgesamt<br />
zu erschüttern.<br />
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr<br />
rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG.<br />
Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das<br />
Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu<br />
erlangen, gegebenenfalls sogar begrenzte Rückschlüsse auf die<br />
Gesprächsinhalte zu ziehen. Zudem weist ein Verkehrsdatenabruf eine<br />
erhebliche Streubreite auf, da er neben der Zielperson des<br />
Auskunftsersuchens notwendigerweise deren Kommunikationspartner erfasst,<br />
also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und<br />
den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben.<br />
Weiter werden in vielen Fällen die durch den Verkehrsdatenabruf erlangten<br />
Erkenntnisse die Grundlage für weitere Ermittlungsmaßnahmen bilden, die ohne<br />
diese Erkenntnisse nicht durchgeführt worden wären. Solche<br />
Ermittlungsmaßnahmen, beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen oder<br />
Überwachungen der Telekommunikation, können ihrerseits den Betroffenen<br />
erheblich belasten, ohne dass es darauf ankommt, ob sie den gegen ihn<br />
bestehenden Verdacht einer strafbaren Handlung erhärten oder widerlegen.<br />
Auch die darin liegenden Nachteile können im Anschluss an die<br />
Ermittlungsmaßnahme nicht mehr behoben werden.<br />
Für die österreichische Bundesverfassung ergeben sich aus dem Entscheid des<br />
EuGH vorerst keine Konsequenzen, denn erst mit der Umsetzung der Richtlinie<br />
kann sich der Verfassungsgerichtshof mit etwaigen Verfassungsbeschwerden<br />
befassen.</p>
<p>Das BZÖ ist der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Eingriff in<br />
bestehendes Recht handelt, genauer um einen Eingriff in die Privatsphäre<br />
gem. Art 8 EMRK. In das Privatleben eines Menschen wird eingegriffen, wenn<br />
Außenstehende sich Informationen aus diesem Bereich verschaffen. Das gilt<br />
für die erkennungsdienstliche Behandlung genauso wie für statistische<br />
Erfassungen, die jeweils nur bei entsprechendem öffentlichen Interesse und<br />
im Rahmen des Verhältnismäßigen zulässig sind . Nach der Meinung des BZÖ,<br />
sollte wenigstens bei der Umsetzung in nationales Recht, der<br />
Ausgestaltungrahmen der Norm voll ausgenutzt werden, um die Grundsätze des<br />
Datenschutzgesetzes nicht zu gefährden.</p>
<p>Ich hoffe, dass ich Ihnen bezüglich Ihres Schreibens helfen konnte und<br />
verbleibe im Namen von Klubobmann, Abg. z. NR Josef Bucher</p>
<p>mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Claudia Schweiger<br />
Klubobmann-Sekretariat<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<div id=":3cl">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Parlamentsklub des BZÖ<br />
Doblhoffgasse 3/2. Stock/TOP 6<br />
1017 Wien<br />
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Tel:     ++43 (1) 40110-5670<br />
Fax:    ++43 (1) 40110-5598<br />
mobil: ++43 664/832 832 6<br />
mail: <a href="mailto:claudia.schweiger@parlament.gv.at">claudia.schweiger@parlament.gv.at</a><br />
web: <a href="http://www.bzoe.at/" target="_blank">www.bzoe.at</a></div>
<div id="_mcePaste" style="overflow: hidden; position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px;">Claudia Schweiger</div>
<p>Sehr geehrter Herr Postmann,</p>
<p>im Namen des BZÖ möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken, dass Sie<br />
sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns gewandt haben.</p>
<p>Richtlinien gehören in der EU zum sekundären Gemeinschaftsrecht und sind<br />
daher, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie sind damit<br />
Grundsatzgesetzen vergleichbar, überlassen jedoch, zu ihrer Durchführung,<br />
den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel.<br />
Praxisbezogen sind allerdings die Richtlinien oft so detailliert formuliert,<br />
dass sie den Mitgliedstaaten eine nahezu wortgenaue Umsetzung nahelegen.</p>
<p>Mit Urteil vom 10. Februar 2009 in der Rechtssache C-301/06 hat der EuGH die<br />
Klage Irlands abgewiesen und somit die vom Eu-Parlament gewählte<br />
Rechtsgrundlage für die gegenständliche Richtlinie (RL 2006/24/EG)<br />
bestätigt.</p>
<p>Wie Sie sicher wissen, war Gegenstand des Verfahrens der Vorwurf der Wahl<br />
der falschen Rechtsgrundlage. Im folgenden ein Auszug aus dem Rundschreiben<br />
des Bundeskanzleramtes vom 18. März 2009 bezüglich des Urteils des EuGH vom<br />
10. Februar 2009 (abzurufen unter:<br />
<a href="http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185" target="_blank">http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=34185</a>).</p>
<p>&#8230;.Hauptgegenstand der Prüfung des EuGH ist damit die Frage, ob die<br />
Richtlinie angesichts ihres Ziels und Inhalts in den Anwendungsbereich von<br />
Art. 95 EG fällt. Dazu stützt sich der EuGH auf seine etablierte<br />
Rechtsprechung zum Anwendungsbereich von Art. 95 EG und stellt fest, dass<br />
die Annahme der Richtlinie auf der Grundlage von Art. 95 EG den darin<br />
festgesetzten Anforderungen entspricht.</p>
<p>Der EuGH geht davon aus, dass zwischen den nationalen Regelungen der<br />
Vorratsdatenspeicherung rechtliche und technische Unterschiede bestehen und<br />
die Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung erhebliche wirtschaftliche<br />
Auswirkungen für Diensteanbieter mit sich bringen. Solche Unterschiede<br />
können laut EuGH Behinderungen des freien Verkehrs elektronischer<br />
Kommunikationsdienste zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und folglich<br />
Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts für<br />
die elektronische Kommunikation schaffen. Vor diesem Hintergrund sei es<br />
gerechtfertigt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber das Ziel, das<br />
Funktionieren des Binnenmarktes zu schützen, durch den Erlass von<br />
Harmonisierungsvorschriften verfolgte.</p>
<p>&#8230;Dass Art. 95 EG die geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der<br />
Richtlinie sei, ergibt sich laut EuGH ferner aus dem materiellen Gehalt<br />
ihrer Bestimmungen. Diese beschränken sich nämlich im Wesentlichen auf die<br />
Tätigkeiten der Diensteanbieter. Im Einzelnen bezwecken sie die Angleichung<br />
der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die<br />
Vorratsspeicherungspflicht, die Kategorien der zu speichernden Daten, die<br />
Speicherungsfristen, den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die<br />
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie harmonisiert<br />
weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die nationalen<br />
Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austausches<br />
dieser Daten zwischen diesen Behörden.. Unter dem Punkt 4 &#8220;Bewertung und<br />
Schlussfolgerung&#8221; des Rundschreibens des Bundeskanzleramts, wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Frage eines möglichen Grundrechtsverstoßes im Urteil<br />
des EuGH ausdrücklich nicht erörtert wurde.</p>
<p>Mit einer einstweiligen Anordnung vom März 2008 hat das deutsche<br />
Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt. Die<br />
Datenspeicherung bleibt allerdings vorerst erlaubt, denn erst der Abruf der<br />
Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger.</p>
<p>Auszüge aus der Begründung des deutschen Bundsverfassungsgerichts: Die sechs<br />
Monate andauernde Möglichkeit des Zugriffs auf sämtliche durch eine<br />
Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstandenen Verkehrsdaten<br />
bedeutet eine erhebliche Gefährdung des in Art. 10 Abs. 1 GG verankerten<br />
Persönlichkeitsschutzes. &#8230;. Dieses Risiko konkretisiert sich im einzelnen<br />
Abruf, weist jedoch angesichts der flächendeckenden Erfassung des<br />
Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung weit über den Einzelfall hinaus<br />
und droht, die Unbefangenheit des Kommunikationsaustauschs und das Vertrauen<br />
in den Schutz der Unzugänglichkeit der Telekommunikationsanlagen insgesamt<br />
zu erschüttern.<br />
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr<br />
rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG.<br />
Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das<br />
Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu<br />
erlangen, gegebenenfalls sogar begrenzte Rückschlüsse auf die<br />
Gesprächsinhalte zu ziehen. Zudem weist ein Verkehrsdatenabruf eine<br />
erhebliche Streubreite auf, da er neben der Zielperson des<br />
Auskunftsersuchens notwendigerweise deren Kommunikationspartner erfasst,<br />
also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und<br />
den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben.<br />
Weiter werden in vielen Fällen die durch den Verkehrsdatenabruf erlangten<br />
Erkenntnisse die Grundlage für weitere Ermittlungsmaßnahmen bilden, die ohne<br />
diese Erkenntnisse nicht durchgeführt worden wären. Solche<br />
Ermittlungsmaßnahmen, beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen oder<br />
Überwachungen der Telekommunikation, können ihrerseits den Betroffenen<br />
erheblich belasten, ohne dass es darauf ankommt, ob sie den gegen ihn<br />
bestehenden Verdacht einer strafbaren Handlung erhärten oder widerlegen.<br />
Auch die darin liegenden Nachteile können im Anschluss an die<br />
Ermittlungsmaßnahme nicht mehr behoben werden.<br />
Für die österreichische Bundesverfassung ergeben sich aus dem Entscheid des<br />
EuGH vorerst keine Konsequenzen, denn erst mit der Umsetzung der Richtlinie<br />
kann sich der Verfassungsgerichtshof mit etwaigen Verfassungsbeschwerden<br />
befassen.</p>
<p>Das BZÖ ist der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Eingriff in<br />
bestehendes Recht handelt, genauer um einen Eingriff in die Privatsphäre<br />
gem. Art 8 EMRK. In das Privatleben eines Menschen wird eingegriffen, wenn<br />
Außenstehende sich Informationen aus diesem Bereich verschaffen. Das gilt<br />
für die erkennungsdienstliche Behandlung genauso wie für statistische<br />
Erfassungen, die jeweils nur bei entsprechendem öffentlichen Interesse und<br />
im Rahmen des Verhältnismäßigen zulässig sind . Nach der Meinung des BZÖ,<br />
sollte wenigstens bei der Umsetzung in nationales Recht, der<br />
Ausgestaltungrahmen der Norm voll ausgenutzt werden, um die Grundsätze des<br />
Datenschutzgesetzes nicht zu gefährden.</p>
<p>Ich hoffe, dass ich Ihnen bezüglich Ihres Schreibens helfen konnte und<br />
verbleibe im Namen von Klubobmann, Abg. z. NR Josef Bucher</p>
<p>mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Claudia Schweiger<br />
Klubobmann-Sekretariat<br />
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<div id=":3cl">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Parlamentsklub des BZÖ<br />
Doblhoffgasse 3/2. Stock/TOP 6<br />
1017 Wien<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Tel:     ++43 (1) 40110-5670<br />
Fax:    ++43 (1) 40110-5598<br />
mobil: ++43 664/832 832 6<br />
mail: <a href="mailto:claudia.schweiger@parlament.gv.at">claudia.schweiger@parlament.gv.at</a><br />
web: <a href="http://www.bzoe.at/" target="_blank">www.bzoe.at</a></div>
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			<wfw:commentRss>http://www.freiheit-statt-angst.org/124/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation%e2%80%9d-von-claudia-schweiger-bzo/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Antwort auf &#8220;Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation&#8221; vom Dialogbüro der Grünen</title>
		<link>http://www.freiheit-statt-angst.org/121/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation-vom-dialogburo-der-grunen/</link>
		<comments>http://www.freiheit-statt-angst.org/121/antwort-auf-nein-zur-praventivuberwachung-von-telefon-und-internetkommunikation-vom-dialogburo-der-grunen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 13:50:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nomike</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nein zur VDS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freiheit-statt-angst.org/?p=121</guid>
		<description><![CDATA[25.11.2009, 14:11 Ihr Mail an die Grünen: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation Sehr geehrter Herr Postmann! Vielen Dank für Ihr E-Mail, welches wir vollinhaltlich unterstützen können. Wie Ihnen als mit der Materie offensichtlich bestens vertrautem Bürger sicherlich bekannt ist, sind die Grünen von Beginn an &#8211; auch auf europäischer Ebene &#8211; gegen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>25.11.2009, 14:11</p>
<h3>Ihr Mail an die Grünen: Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Postmann!</p>
<p>Vielen Dank für Ihr E-Mail, welches wir vollinhaltlich unterstützen können.</p>
<p>Wie Ihnen als mit der Materie offensichtlich bestens vertrautem Bürger sicherlich bekannt ist, sind die Grünen von Beginn an &#8211; auch auf europäischer Ebene &#8211; gegen die Vorratsdatenspeicherung und viele andere Instrumente des Überwachungsstaates aufgetreten. Wir sind die einzige Partei, die beharrlich und konsequent diese Probleme öffentlich thematisiert, kritisiert und Lösungen anbietet. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der von Peter Pilz, Albert Steinhauser und Marie Ringler betriebenen Internetseite <a href="http://www.ueberwachungsstaat.at" target="_blank">www.ueberwachungsstaat.at</a>.</p>
<p>Wir hoffen daher, dass Sie uns auch in Zukunft bei unseren Bemühungen, die ausufernde staatliche Überwachung einzudämmen, unterstützen werden und verbleiben</p>
<p>mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Dialogbüro der Grünen</p>
<p><a href="maitlo:infopool@gruene.at" target="_blank">Dialogbüro</a><br />
Grüner Klub im Parlament<br />
1017 Wien<br />
<a href="http://www.gruene.at">www.gruene.at</a></p>
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